Das Unternehmen hatte für das Jahr 2013 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen und seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt bzw. an das Finanzamt abgeführt. Da er im Vorjahr Umsätze unterhalb von 17.500 Euro erzielt hatte, war er davon ausgegangen, dass er auch in 2013…
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September 2016