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September 2016

Vorsicht bei Kleinunternehmerregelung denn diese wird oft eng ausgelegt

Hält ein Unternehmer die für die Kleinunternehmerregelung geltenden Grenzen nicht ein, muss er Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, obwohl er diese seinen Kunden nicht in Rechnung gestellt hat. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt hervor (Az.: 4 V 1379/15).

Das Unternehmen hatte für das Jahr 2013 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen und seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt bzw. an das Finanzamt abgeführt. Da er im Vorjahr Umsätze unterhalb von 17.500 Euro erzielt hatte, war er davon ausgegangen, dass er auch in 2013…
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