Nachträgliche Preiserhöhung gilt als neues Angebot

Wenn Sie als Unternehmer Ihrem Kunden ein Angebot erstellt haben und der Kunde das Angebot angenommen hat sollten Sie nicht nachträglich einen höheren Preis verlangen.

Das Amtsgericht München (Az. 274 C 26632/16) entschied, dass dies dann ein neues Angebot sei, welches der Kundem nun annehmen kann aber mit muss.
Wir empfehlen bei ähnlichen Fällen sich zur rechtlichen Klärung an einen Rechtsanwalt oder Ihre Interessensvertretung (z.B. IHK, Handwerkskammer oder das Institut der Freien Berufe) zu wenden.

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