Finanzierung

Die typischen Fehler bei der Finanzierung

  • Zu hohe Fixkostenbelastung
  • Bei Betriebsübernahme: zu hoher Übernahmepreis
  • Unterschätzung des Betriebsmittelbedarfs (z.B. Werkzeug, Büroeinrichtung)
  • Hohe Personal- und Personalnebenkosten
  • Diskrepanz zwischen Umsatzentwicklung und Personalkostensteigerung
  • Überschreitung des Finanzbudgets durch nicht eingeplante zusätzliche Investitionen
  • Wettbewerbsbedingte Preise, die unter den Kosten liegen
  • Zu hohe Abhängigkeit von Kunden (ein Großkunde) und Lieferanten
  • Vernachlässigung des Rechnungswesens
  • Zu schmale Eigenkapitalbasis
  • Chronische Mittelknappheit, die zu ständiger Kreditüberziehung führt
  • Hergabe letzter Kreditsicherheiten, die dann zur Finanzierung des Umsatzwachstums fehlen
  • Hausbank verweigert Anschlusskredite zur Ausweitung der Umsatztätigkeit, weil z.B. nicht rechtzeitig mit der Bank verhandelt wurde
  • Überschätzung der Zahlungsmoral von Kunden mit der Folge hoher geplanter Außenstände
  • Öffentliche Finanzierungshilfen nicht beantragt bzw. Kombinationsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft
  • Verwendung kurzfristiger Kredite (Kontokorrent) für die Finanzierung langfristiger Investitionen

Wie viel Geld habe ich selbst? - Eigenkapitalquellen

Nachdem Sie Ihren Kapitalbedarf festgestellt haben, müssen Sie sich um die Finanzierung kümmern. Geldquelle für Ihr Unternehmen ist:

  • Eigenkapital - Ihr eigenes Geld und Beteiligungskapital
  • Fremdkapital - Bankkredite, öffentliche Fördermittel
     

Je mehr Eigenkapital Sie haben, desto besser:

  • als Sicherheits- und Risikopolster, um finanzielle Engpässe zu vermeiden, die zum Konkurs führen können
  • als Zeichen für Ihre Kreditwürdigkeit gegenüber Geldgebern. Denn wer bereit ist, auch eigenes Geld zu riskieren, erweckt mehr Vertrauen bei Kreditgebern.
     

Fragen zum Eigenkapital

  • Wie hoch sind Ihre Ersparnisse?
  • Können Sie bis zur geplanten Existenzgründung noch weitere Beträge ansparen?
  • Welche Kapitalanlagen sind kurzfristig verfügbar?
  • Können Ihnen Verwandte Geld zu günstigen Konditionen für Ihre Existenzgründung zur Verfügung stellen?
  • Welche Sachmittel (Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge usw.) können Sie in Ihren Betrieb einbringen?
  • Möchten Sie eventuell eine*n Partner*in oder Teilhaber*in aufnehmen, der*die weitere Eigenmittel zur Verfügung stellen kann?

Unter 20 % sollte der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital nicht liegen, eher höher. Prüfen Sie deshalb gründlich alle „Quellen" für Ihre Eigenmittel!

Wie erhalte ich zusätzliches Geld? – Fremdkapital

Wenn Sie die Höhe Ihres Eigenkapitals kennen, werden Sie feststellen, dass Sie zusätzliches Geld benötigen, also Fremdkapital, sprich: Kredite, als Bankkredit oder öffentlicher Förderkredit.

Darlehen von Kreditinstituten

Kredite erhalten Sie von Ihrer Hausbank (oder der Bank, die es werden soll) zu den aktuellen Zinssätzen. Die Laufzeit eines Darlehens sollte mit der Nutzungsdauer der Investition übereinstimmen, die Sie mit dem Darlehen finanzieren wollen. Gerade in der Anfangsphase kann es verlockend sein, die Tilgung eines Darlehens möglichst lang zu strecken. Immerhin verbessern Sie so Ihre Zahlungsfähigkeit. Sie sollten dabei jedoch nicht außer Acht lassen, dass jede Tilgungsstreckung Ihr Darlehen verteuert.

Finanzierungsarten

Kredite werden nach ihrer Laufzeit in kurz-, mittel- oder langfristig unterschieden.

Kurzfristige Finanzierung (bis 12 Monate Laufzeit)

  • Kontokorrentkredit: Der Kredit für Ihr Geschäftskonto, über das alle laufenden Zahlungen abgewickelt werden. Der Kontokorrentkredit dient als kurzfristiges Finanzierungsmittel, nicht jedoch für Anlagegüter oder für langfristig gebundene Teile Ihres Umlaufvermögens. Vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank einen Kreditrahmen. Faustregel: ein Monatsumsatz.
  • Lieferantenkredit: Der Lieferantenkredit entsteht dadurch, dass Sie eine Ware oder eine Dienstleistung nicht sofort, sondern erst später bezahlen können (in der Regel haben Sie ein „Zahlungsziel" von 30 Tagen).
  • Wechsel: Sie können heute Waren beziehen und müssen diese erst später bezahlen. Ihre Lieferanten*Lieferantinnen verlangen für die Waren zunächst kein Geld, sondern sie stellen eine Wechselurkunde aus, auf der Ihr Name und die Gültigkeitsdauer des Wechsels vermerkt sind. Ihre Lieferanten*Lieferantinnen können den Wechsel nun innerhalb der Gültigkeitsdauer zum Ausgleich eigener Verbindlichkeiten an ihre Gläubiger*innen weitergeben. Sie als Schuldner*in müssen das Geld zum Stichtag an die zuletzt vermerkten Gläubiger*innen, also die Besitzer*innen des Wechsels, zahlen.

Mittelfristige, langfristige Finanzierung (ab 12 Monate Laufzeit)

  • Investitionskredit: Der Investitionskredit dient zur Finanzierung des Anlagevermögens (Grundstück, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark etc.). Die Laufzeit des Kredits ist abhängig von Ihrer Kreditsumme, Ihrer Zahlungsfähigkeit, den Zinsen etc.
     

Kreditwürdigkeit

Jedes Kreditinstitut gibt nur dann ein Darlehen, wenn es sicher ist, das geliehene Geld auch zurückzubekommen. Diese Gewissheit wird vermittelt durch:

  • die Person des*der Gründers*Gründerin, seine*ihre Qualifikation und Einsatzbereitschaft
  • ein überzeugendes Unternehmenskonzept
  • eine erfolgsversprechende Rentabilitätsvorschau
  • Sicherheiten
     

Welche Sicherheiten gibt es?

  • Grundschulden (Hypotheken)
    Belastung von Immobilien
  • Bürgschaften
    Bürgen*Bürginnen verpflichten sich, im Schadensfalle gegenüber der Bank anstelle der Kreditnehmer*innen für die Kreditsumme plus Zinsen aufzukommen.
  • Lebensversicherungen
  • Bausparverträge
  • Festgelder
  • Sparguthaben
  • Sparbriefe
  • Festverzinsliche Wertpapiere
  • Aktien
  • Sicherungsübereignung
    Sicherungsübereignete Gegenstände (z.B. Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Fahrzeuge, Warenlager usw. bleiben im Besitz der Kreditnehmer*innen; Eigentümer wird das Kreditinstitut
  • Forderungsabtretung

Leasing - Mieten statt kaufen

Sie müssen nicht unbedingt Ihre sämtlichen Betriebsanlagen kaufen. Sie können Sie auch mieten. Man nennt dieses Verfahren Leasing.

Diese Art der Anlagenfinanzierung kann für Sie unter Umständen dann vorteilhaft sein, wenn

  • Eigenkapital knapp ist,
  • der Anlagegegenstand nur für eine bestimmte Zeit benötigt wird,
  • die Gefahr des schnellen technischen Veraltens besteht oder
  • der Anlagegegenstand erst auf seine Eignung geprüft werden soll.

Leasing ist dabei mehr als bloßes Mieten eines bestimmten Wirtschaftsgutes.

Je nach Art eines Leasingvertrages können Sie:

  • das Wirtschaftsgut zu einem vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben und durch ein neues ersetzen oder
  • nach Eintreten des vereinbarten Zeitpunkts das Wirtschaftsgut nach Ablauf des Leasingvertrages auch erwerben oder von einem Dritten erwerben lassen. Beides würde durch eine Kaufoption gewährleistet. Falls sich bei einer Veräußerung an einen Dritten ein Mehrerlös gegenüber dem vertraglich festgelegten Restwert ergäbe, könnten Sie hieran beteiligt werden.

Leasing ist freilich kein Allheilmittel und kein Patentrezept. An Ihre Kreditwürdigkeit als Leasingnehmer*in werden ähnliche Bedingungen wie bei einer klassischen Fremdfinanzierung gestellt.

Leasing macht vor allem dann Sinn, wenn:

  • es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die einem schnellen technologischen Wandel unterliegen wie EDV oder Multimedia,
  • Eigenkapital für andere Geschäftszwecke geschont werden soll und
  • von vornherein schon erhebliche Gewinne zu erwarten sind.

Dann können die als Betriebsausgaben voll abzugsfähigen Leasingraten, zu höheren Einsparungen an Einkommenssteuer, als Zinsen von normalen Finanzierungsdarlehen führen.

Sicherheiten und Bürgschaften

Existenzgründer*innen und Unternehmer*innen benötigen Kredite, um den Aufbau oder die Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu finanzieren. Die Kreditinstitute verleihen aber nur dann Geld, wenn sie sicher sind, dieses Geld auch zurückzubekommen. 

Diese Gewissheit erhalten sie letztendlich durch:

Sicherheiten, die Kreditnehmer*innen stellen. Was von Banken und Sparkassen allgemein als Sicherheiten akzeptiert und gewünscht wird, hat das Bundesministerium für Wirtschaft in Gesprächen mit unterschiedlichen Kreditinstituten ermittelt.

  • Bürgschaften, die von privaten oder institutionellen Bürgen übernommen werden. Für viele Existenzgründer*innen und Unternehmen, die einen Kredit benötigen, kommen hier die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken in Betracht.
  • eine Beschränkung der Haftung für geliehene Gelder aus öffentlichen Förderprogrammen (Haftungsfreistellung)

Gründerzuschuss und Einstiegsgeld

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Arbeitslose im ALG I-Bezug können mit dem Gründungszuschuss gefördert werden. ALG II-Empfänger*innen, die sich selbständig machen möchten, können ein Einstiegsgeld beantragen. Beide Förderungen werden nur bei einer positiven Tragfähigkeitsprüfung gewährt.

Bezug von ALG I:

In den §§ 93-94 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) wird definiert, welcher Personenkreis Anspruch auf den Zuschuss hat. Der Gründerzuschuss fördert Existenzgründer*innen in zwei Phasen über einen Zeitraum von 15 Monaten.

Phase 1:

In den ersten sechs Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründer*innen den Gründungszuschuss in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes. Ziel ist die Sicherung des Lebensunterhaltes in der Startphase. Hinzu kommt eine monatliche Pauschale von 300 €, um sich in der Sozialversicherung absichern zu können.

Phase 2:

Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann sich eine zweite Förderphase von weiteren neun Monaten anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 € für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen Gründer*innen vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.

Voraussetzungen:

  • Gründung im Haupterwerb: Es werden nur Gründungen gefördert, die im Haupterwerb erfolgen.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I: Gründer*innen müssen außerdem bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen haben. Der Gründungszuschuss von neun Monaten wird 1:1 mit dem noch vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld verrechnet. Arbeitnehmer*innen, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer einer Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Sie können schon in dieser Zeit in die Selbständigkeit starten.
  • Fachkundige Stellungnahme: Um den Antrag für den Gründungszuschuss zu stellen, müssen Gründer*innen die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen. Diese Stellungnahme gibt Auskunft über die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens. Fachkundige Stellen können z.B. das Gründerservicenetz Main-Spessart, IHK, Handwerkskammern oder Kreditinstitute sein.

Was muss man für einen entscheidungsfähigen Antrag bei der Arbeitsagentur vorlegen?

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
  • Lebenslauf (einschließlich Zeugnisse und Befähigungsnachweise)
  • Kapitalbedarfsplan
  • Finanzierungsplan (Nachweis über eigene Mittel oder Kreditzusagen)
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • fachkundige Stellungnahme
  • ggf. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
  • ggf. Bescheinigung über Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar
  • Gewerbeanmeldung oder Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt.

Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich. Wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund gekündigt wird und deswegen der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit ruht, besteht während dieses Zeitraums kein Anspruch auf Gründungszuschuss.

Bei der Gewährung des Gründungszuschusses handelt es sich um eine so genannte Kann-Regelung. Das heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Leistung.

Bezug von ALG II: Einstiegsgeld

ALG II-Empfänger*innen können z.B. von ihrem Jobcenter bzw. ARGE für den Schritt in die Selbständigkeit das Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum ALG II gewährt werden.

Darüber hinaus können zusätzliche Existenzgründungshilfen (z.B. Anschaffung von Betriebsmitteln) gewährt werden, wenn dies für die erfolgreiche Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist. Fallmanager*innen können das Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses und weitere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bewilligen, wenn sie dies für ratsam halten. Das Einstiegsgeld können erwerbsfähige Hilfsbedürftige zur Gründung einer eigenen Existenz verwenden.

Hinsichtlich der Höhe des Einstiegsgeldes sind die Fallmanager*innen nicht gebunden. Es orientiert sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und Größe der Bedarfsgemeinschaft der Arbeitssuchenden. Allerdings handelt es sich hier um eine so genannte Kann-Regelung. Das heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Leistung.

Einkünfte

  • als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II
  • Höhe und Dauer der Zahlung des Einstiegsgeldes richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft
  • Förderdauer: 12 Monate (kann auf 24 Monate verlängert werden)
     

Antrag und Information

Das Einstiegsgeld kann entweder bei der Agentur für Arbeit/Arbeitsgemeinschaft oder dem zugelassenen kommunalen Träger beantragt werden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Lebenslauf
Starten Sie jetzt durch –
wir unterstützen Sie gerne!

Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH
im Gründerhaus in Karlstadt

Zum Helfenstein 6
97753 Karlstadt

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Icon Instagram Icon Facebook Icon Youtube Icon Twitter

Tel: 0 93 53 / 98 29-0
eMail: info@gruenderservicenetz.de