Kunden dürfen Waren testen

Vor kurzem entschied das AG Bremen (Urt. vom 15.04.16 7 C 273/15) bei einem Rechtsstreit ob ein Verkäufer Anspruch auf Nutzungsentgelt habe da der Kunde die Ware getestet und zurückgegeben hatte dass Verbraucher das Recht haben die Eigenschaften, die Funktionsfähigkeit und die Beschaffenheit einer Ware zu prüfen. Denn solange Verbraucher genau das tun muss der Händler auch einen Wertverlust hinnehmen ohne dass Verbraucher für diesen Wertverlust ersatzpflichtig werden.

Für Fragen oder nähere Infos zu diesem Thema empfehlen wir sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

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