Hält sich der Anrufer nicht daran kann auf Unterlassung geklagt oder Schadenersatz gefordert werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.08.18, Az. 6 U 51/18).
Hält sich der Anrufer nicht daran kann auf Unterlassung geklagt oder Schadenersatz gefordert werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.08.18, Az. 6 U 51/18).
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