Vorsicht bei Anrufen zur Personalanwerbung

Sie suchen neues Personal und haben gehört dass einige einen neuen Job suchen. Einfach bei der Person anrufen sollten Sie als Suchender nur einmal denn ein als Arbeitgeber betroffener Mitarbeiter brauchen Sie lediglich die einmalge reine Kontaktaufnahme zu dulden.

Hält sich der Anrufer nicht daran kann auf Unterlassung geklagt oder Schadenersatz gefordert werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.08.18, Az. 6 U 51/18).

Starten Sie jetzt durch –
wir unterstützen Sie gerne!

Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH
im Gründerhaus in Karlstadt

Zum Helfenstein 6
97753 Karlstadt

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Icon Instagram Icon Facebook Icon Youtube Icon Twitter

Tel: 0 93 53 / 98 29-0
eMail: info@gruenderservicenetz.de