Gutscheine von Wettbewerbern einzulösen ist erlaubt

Der Bundesgerichtshof (BGH - Az. I ZR 137/15) hat kürzlich erlaubt das Unternehmen auch Gutscheine von Wettbewerbern einlösen dürfen.

Ein Unternehmen hatte geklagt da ein großer Wettbewerber Kunden auch ihre Gutscheine und Rabattcoupons einlösen ließ um diese als Kunden zu gewinnen.

Dies sei nicht wettbewerbswidrig so das BGH da Verbraucher nicht daran gehindert werden bei dem Unternehmen zu kaufen das die Gutscheine ausgestellt hat.
Bei Fragen empfehlen wir sich an die Kammern (IHK oder Handwerkskammer), dem Institut der Freien Berufe oder einen Rechtsanwalt zu wenden.

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