Dies sei nicht wettbewerbswidrig so das BGH da Verbraucher nicht daran gehindert werden bei dem Unternehmen zu kaufen das die Gutscheine ausgestellt hat.
Bei Fragen empfehlen wir sich an die Kammern (IHK oder Handwerkskammer), dem Institut der Freien Berufe oder einen Rechtsanwalt zu wenden.