Künstlersozialabgabe ist an die Künstlersozialkasse zahlen, wenn
• sie selbstständige Künstler (z.B. auch Grafiker und Webdesigner) und Publizisten (hierzu zählen auch Werbetexter und Journalisten) beauftragen und
• diese regelmäßig beschäftigen (für mehr als 450 Euro pro Jahr) und
• die beauftragten Künstler und Publizisten als Einzelunternehmer bzw. in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tätig werden.
Für weitere Fragen oder Infos empfehlen wir sich an das Institut der freien Berufe oder die IHKs zu wenden.