Der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 197/16) und das OLG Hamm (Az. 12 U 115/16) urteilten dass der Vertrag dann auch rückwirkend nichtig ist.
Wir empfehlen sich bei Fragen an die Interessensvertretungen (z.B. IHK, Handwerkskammer oder das Institut der Freien Berufe) oder einen Rechtsanwalt zu wenden.