Das Bundesarbeitsgericht BAG entschied unter Az: 8 AZR 1011/13 dass ein ehemaliger Mitarbeiter nicht das Recht habe die einmal erteilte Einwilligung zur Nutzung seines Bildes zu widerrufen.
Bei Fragen zu diesem Thema empfehlen wir sich an die Interessenvertretungen (IHK, Handwerkskammer oder Institut der Freien Berufe) oder einen Rechtsanwalt zu wenden.