Neuigkeiten beim Recht auf das eigene Bild

Es ist der Albtraum - sie haben eine tolle Imagebroschüre oder einen Werbefilm für ihr Unternehmen erstellt und als Darsteller ihre Mitarbeiter mit eingebunden. Natürlich haben Sie sich die Einwilligung für die Nutzung vom Mitarbeiter eingeholt, aber dieser wird gekündigt und widerruft nun seine Einwilligung.

Das Bundesarbeitsgericht BAG entschied unter Az: 8 AZR 1011/13 dass ein ehemaliger Mitarbeiter nicht das Recht habe die einmal erteilte Einwilligung zur Nutzung seines Bildes zu widerrufen.
Bei Fragen zu diesem Thema empfehlen wir sich an die Interessenvertretungen (IHK, Handwerkskammer oder Institut der Freien Berufe) oder einen Rechtsanwalt zu wenden.

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