Für persönliche Beratungen bitten wir Sie vorab telefonisch unter 09353 /98290 oder per E-Mail an info@gruenderservicenetz.de um Terminvereinbarung. Die Corona-Krise stellt auch Existenzgründer in Main-Spessart vor massive Herausforderungen – insbesondere mit Blick auf die finanzielle Situation. Das Gründerservicenetz bietet von Dienstag bis Donnerstag, jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr telefonische Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten an.
Bayerische Staatsregierung (weitere Infos) und Bundesregierung (weitere Infos) haben ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Der Anspruch ist abhängig von der Unternehmensgröße: Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000…
Beim Online-Handel brauchen Sie keine Telefonnummer anzugeben
Der Europäische Gerichtshof hat unter Az. C-649/17 entschieden dass, wenn Sie online verkaufen, Sie Ihren Kunden ein Kommunikationsmittel bereitstellen müssen über das diese mit Ihnen schnell Kontakt aufnehmen können.
Dies können beispielsweise Möglichkeiten per Chat, einem elektronischem Kontaktformular oder ein Rückrufsystem sein. Wir empfehlen bei Fragen dazu sich bei Ihren Kammern (IHKs, Handwerkskammern oder das Institut der Freien Berufe) zu informieren.
Sie suchen neues Personal und haben gehört dass einige einen neuen Job suchen. Einfach bei der Person anrufen sollten Sie als Suchender nur einmal denn ein als Arbeitgeber betroffener Mitarbeiter brauchen Sie lediglich die einmalge reine Kontaktaufnahme zu dulden.
Hält sich der Anrufer nicht daran kann auf Unterlassung geklagt oder Schadenersatz gefordert werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.08.18, Az. 6 U 51/18).
Künstlersozialabgabe - wer muß zahlen und wer nicht?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen zahlen, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen und deren Honorare mehr als 450 Euro im Kalenderjahr beträgt. Damit sind auch Gründer und junge Unternehmen schnell in der Pflicht.
Neben Buchverlagen, Theatern, Orchestern und Galerien und Fortbildungsunternehmen müssen auch alle Unternehmen die Künstlersozialabgabe abführen, die Aufträge für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit an selbstständige Künstler oder Publizisten vergeben. Nur wer mit dem gezahlten Honorar 450 Euro pro…
Wenn Sie mit einem Kunden einen Vertrag geschlossen haben sollten Sie sich später nicht auf eine teilweise Schwarzzahlung einigen.
Der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 197/16) und das OLG Hamm (Az. 12 U 115/16) urteilten dass der Vertrag dann auch rückwirkend nichtig ist. Wir empfehlen sich bei Fragen an die Interessensvertretungen (z.B. IHK, Handwerkskammer oder das Institut der Freien Berufe) oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
Nachträgliche Preiserhöhung gilt als neues Angebot
Wenn Sie als Unternehmer Ihrem Kunden ein Angebot erstellt haben und der Kunde das Angebot angenommen hat sollten Sie nicht nachträglich einen höheren Preis verlangen.
Das Amtsgericht München (Az. 274 C 26632/16) entschied, dass dies dann ein neues Angebot sei, welches der Kundem nun annehmen kann aber mit muss. Wir empfehlen bei ähnlichen Fällen sich zur rechtlichen Klärung an einen Rechtsanwalt oder Ihre Interessensvertretung (z.B. IHK, Handwerkskammer oder das…
Wird ein Angebot beworben muss dafür gesorgt sein dass dieses beim Erscheinen der Werbung auch erhältlich ist. Sonst droht eine Abmahnung. Dies ergibt sich aus einem Urteil vom Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 1 U 121/05).
Bei Fragen zu diesem Thema empfehlen wir sich an die Interessensvertretungen (IHKs, Handwerkskammern oder das Institut der Freien Berufe) oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter Az.: 10 AZR 448/15 entschieden dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Angestellte nichtig ist, wenn die Vereinbarung keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten.
Die Angestellte, die das Wettbewerbsverbot eingehalten hatte, verlangte von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine monatliche Karenzentschädigung. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht hatten der Klage stattgegeben. Die Revision des ehemaligen Arbeitgebers vor dem Bundesarbeitsgericht hatte aber nun…
Es ist der Albtraum - sie haben eine tolle Imagebroschüre oder einen Werbefilm für ihr Unternehmen erstellt und als Darsteller ihre Mitarbeiter mit eingebunden. Natürlich haben Sie sich die Einwilligung für die Nutzung vom Mitarbeiter eingeholt, aber dieser wird gekündigt und widerruft nun seine Einwilligung.
Das Bundesarbeitsgericht BAG entschied unter Az: 8 AZR 1011/13 dass ein ehemaliger Mitarbeiter nicht das Recht habe die einmal erteilte Einwilligung zur Nutzung seines Bildes zu widerrufen. Bei Fragen zu diesem Thema empfehlen wir sich an die Interessenvertretungen (IHK, Handwerkskammer oder…