Verjährung von Forderungen im Blick: Das können Sie tun

Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren jedes Jahr viele Forderungen und damit

auch die Zahlungsansprüche von Gläubigern. Sie haben offene Rechnungen?

Verschaffen Sie sich einen Überblick: Welche Rechnungen sind noch unbezahlt

und wann verjähren sie?

Verjährungsfristen begegnen uns immer wieder in unserem Alltag: So etwa bei der Gewährleistung auf Haushaltsgeräte oder bei Schadensersatzansprüchen, Reisemängeln oder Nebenkostenabrechnungen. Dabei gilt: Nach einer gewissen Zeit müssen Ansprüche nicht mehr erfüllt werden – und zwar immer dann, wenn sie verjährt sind. Hier gelten bestimmte Fristen. Grundsätzlich gibt es – je nach Sachverhalt – unterschiedlich lange Verjährungsfristen. Sie reichen von sechs Monaten bis zu 30 Jahren.

Die Frist, die für die meisten Ansprüche im alltäglichen Rechtsverkehr gilt, ist die regelmäßige Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Jahre. Den Lauf der Verjährungsfrist kann man mit einer sogenannten Hemmung der Verjährung nach Paragraph 203 ff. BGB stoppen. Eine solche Hemmung kann durch verschiedene Ereignisse ausgelöst werden:

• wenn der Gläubiger den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids beantragt hat – die Hemmung beginnt mit Zustellung des Bescheids.

• wenn der Gläubiger Klage auf Leistung, Feststellung des Anspruchs, Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils erhoben hat

• wenn der Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wurde

• wenn der erstmalige Antrag auf Gewährung von Kostenhilfe bekanntgegeben wurde

Nach Ablauf des hemmenden Ereignisses läuft die restliche Frist bis zum Ende weiter. Wichtig zu wissen: Schuldet ein Kunde Ihnen noch Geld aus dem Jahr 2020, können Sie dieses nur bis Ende 2023 einfordern. Eine Mahnung reicht nicht aus, um die Verjährung zu stoppen. Wer seine Ansprüche sichern möchte, hat die Möglichkeit, den Neubeginn der Frist auszulösen oder die Verjährung zu hemmen. 

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