Veranstaltung mit Tipps zum Schutz des Firmennamens

Das Gründerservicenetz Main-Spessart informierte über die Möglichkeiten des Namensschutzes. Winfried Braun, GSN-Berater und Referent bei der Veranstaltung, zeigte anschaulich praxisbezogen die Notwendigkeit zum Schutz des Firmennamens.

Jeder hat schon von solchen Fällen gehört oder sogar schon leidvoll selbst erlebt: 
Ein Unternehmen, das schon Jahre lang unter einem bestimmten Namen tätig ist, sieht sich plötzlich mit einer Abmahnung konfrontiert. Ein geschützter Markenname wurde angeblich verletzt. 
Oft sind die Interessenslagen dabei ebenso verständlich wie konträr: 

In den Markt drängende Unternehmen versuchen mit einem möglichst „verwechslungsfähigen“ Zeichen einem etablierten Unternehmen Marktanteile abzujagen. Diese versuchen im Gegenzug alle Unternehmenskennzeichen, die ihrem auch nur im Entferntesten ähneln, zu unterbinden.

Hintergrund dieser Konflikte ist, dass jedes Unternehmen von seiner Bekanntheit bei den Kunden lebt. Dazu tragen der Firmenname, Unternehmenskennzeichen wie z.B. Logos, Marken und Domainadresse ganz wesentlich bei. Meist sind ein erheblicher Werbeaufwand und jahrelange Geschäftstätigkeit unabdingbar, um derartige Wiedererkennungszeichen bei den Kunden bekannt zu machen und so zu etablieren.

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