Teilweise unwirksame Schiedsklausel in GmbH-Satzung
Eine Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, nach der pauschal alle Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen, ist zwar hinsichtlich der Einbeziehung von Beschlussmängelstreitigkeiten unwirksam, im Übrigen aber wirksam, wenn kein entgegenstehender Wille der Gesellschafter erkennbar ist. BGH, Beschluss vom 23. September 2021 – I ZB 12/21