Staatliche Beteiligung am unternehmerischen Risiko

Bei dem Versuch, die Corona-Auswirkungen für die Unternehmen abzufedern, wurden die vorhandenen Kreditprogramme von KfW und LfA teils erheblich ausgeweitet und neue Programme mit vorher undenkbaren Konditionen ausgestattet.

Mit Haftungsfreistellungen von 100 Prozent wurde das Ausfallrisiko in einigen Programmen sogar vollständig von den Geschäftsbanken auf den Staat übertragen. Trotz dieser Ausweitung der Finanzierungsförderung gibt es Konstellationen, in denen Kredite von den Banken nicht vergeben werden können oder es sich aus kaufmännischer Sicht verbietet, einen Kapitalbedarf durch Fremdkapital zu finanzieren.

Für solche Fälle wurde auch die staatliche Förderung von Eigenkapital erheblich erweitert. Mit dem „Start-up Shield Bayern“ und dem „Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern“ schließen Bund und Land eine Unterstützungslücke bei Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Ansatzpunkt der Hilfen ist die Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen.

Die Idee hinter dieser Förderung wird vor allem bei jungen, technologieorientierten Unternehmensgründungen mit skalierbarem Geschäftsmodell sichtbar. Solche Gründungen sind zu jung und ihre Produkte oft nicht fertig entwickelt. Damit kommen sie als Kreditnehmer einer Bank nicht in Frage. In der Regel beteiligen sich private oder professionelle Risikokapitalgeber, die den möglichen Verlust ihrer Kapitaleinlage durch die Erwartung einer starken Steigerung des Unternehmenswerts rechtfertigen. Corona sorgt für erhebliche Verzögerungen der geplanten Unternehmensentwicklungen, einigen Start-ups droht deshalb die Luft auszugehen.

Frisches Kapital soll hier Erleichterung bringen. Die Eigenkapitalhilfen werden über die Bayerische Beteiligungsgesellschaft BayBG beantragt und vergeben. Sie ergänzen die bereits existierenden Beteiligungsprogramme Wirtschaftsstabilisierungsfonds (kurz WSF, Bund), „BayernFonds“ und „Transformationsfonds Bayern“. 

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