Was die finanzielle Absicherung des Gründungsvorhabens betrifft, so haben es arbeitslose Gründer allerdings meist schwer, etwa einen Bankkredit zu bekommen. Hier kommt die Arbeitsagentur ins Spiel. Arbeitslose, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Arbeitsagentur entscheidet über die Anträge nach eigenem Ermessen.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In der ersten Phase erhalten Existenzgründer für sechs Monate den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und zusätzlich 300 Euro im Monat zur sozialen Absicherung. In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Das GSN berät dazu, wie die Arbeitsagentur oder das Jobcenter mit einem Zuschuss fördern können und wie man die Gründung aus der Arbeitslosigkeit dank Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erfolgreich meistert. Gerne informiert das GSN über den Ablauf der Beantragung sowie die erforderlichen Unterlagen.