Eine Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders unangemessen und ist auch bei Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr unwirksam. (Leitsatz des Gerichts) BayObLG, Beschluss vom 26.10.2021 - 101 AR 148/21