Salvatorische Gerichtsstandsklausel

Eine Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders unangemessen und ist auch bei Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr unwirksam. (Leitsatz des Gerichts) BayObLG, Beschluss vom 26.10.2021 - 101 AR 148/21

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