Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2026: Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Turnusmäßig wurden die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2026 per Verordnung festgelegt. Dazu gehört unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, die ab 2026 auf 5.12,50 € pro Monat (69.750 € pro Jahr) steigt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird auf 8.450 € pro Monat (101.400 € pro Jahr) erhöht.