Konto: Banken müssen IBAN und Namen ab Oktober 2025 abgleichen

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Vorgabe in Kraft: Banken sind verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Namen des Empfängers mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Die Regelung soll Verbraucher besser schützen und Betrug erschweren – bringt aber auch neue Pflichten für Bankkunden.

Diese 7 Punkte sollten Selbstständige jetzt prüfen:

Für Selbstständige und Unternehmen wird es ab dem 9. Oktober noch wichtiger, dass die Angaben auf Rechnungen und in Zahlungsvorgängen exakt stimmen. Sonst drohen Rückfragen, Zahlungsstopps oder Warnhinweise, die Kunden abschrecken könnten.

Wer Rechnungen stellt oder Zahlungen ausführt, sollte jetzt besonders sorgfältig arbeiten. Diese sieben Punkte sind wichtig:

1. Firmenname überprüfen und vereinheitlichen

Der bei der Bank hinterlegte Name muss exakt mit dem auf Rechnungen und anderen Geschäftsdokumenten übereinstimmen. Schon kleine Abweichungen können künftig zu Problemen führen.

2. IBAN korrekt und einheitlich dokumentieren

Die IBAN sollte auf allen Kanälen – Rechnungen, Website, E-Mail-Signaturen – fehlerfrei und einheitlich angegeben sein.

3. Rechnungs- und Dokumentenvorlagen anpassen

Alle Vorlagen müssen angepasst sein, damit Name und Kontodaten immer korrekt dargestellt werden. Das betrifft auch PDF-Rechnungen und automatisierte Systeme.

4. Kunden aktiv informieren

Kunden sollten aktiv darauf hingewiesen werden, dass sie künftig nur den korrekten Empfängernamen verwenden sollen. So werden Irritationen bei der Überweisung vermieden.

5. Mitarbeiter sensibilisieren und schulen

Alle, die mit Buchhaltung, Rechnungsstellung oder Zahlungsverkehr zu tun haben, müssen über die neue Regelung Bescheid wissen.

6. Interne Abläufe anpassen

Prüfen, ob Buchhaltungs- und Zahlungsprozesse die neuen Anforderungen abbilden – besonders, wenn mehrere Personen oder Tools beteiligt sind.

7. Zentrale Datenpflege sicherstellen

Pflegen Sie Kundendaten, Lieferantenangaben und eigene Firmendaten zentral und konsistent. Ein Datenchaos führt sonst schnell zu Verzögerungen oder Fehlern bei Zahlungen.

Fazit: Neue Regeln – und offene Fragen

Der verpflichtende Name-IBAN-Abgleich bringt mehr Sicherheit in den Zahlungsverkehr, wirft aber auch Fragen auf: Experten warnen vor technischen Problemen, etwa wenn Schreibweisen leicht abweichen ("Müller" vs. "Mueller") oder Zusätze im Firmennamen fehlen. Banken müssen dafür praktikable Toleranzregeln entwickeln. Je nach Kreditinstitut könnte die Umsetzung unterschiedlich streng ausfallen. Für Unternehmer und Kunden kann das zu Unsicherheit führen.

Fest steht: Die neue Regel schützt vor Fehlüberweisungen und Betrug, ersetzt aber nicht die eigene Sorgfalt. Wer Rechnungen korrekt ausstellt, Zahlungsdaten exakt angibt und Warnhinweise der Bank ernst nimmt, profitiert. Gerade in solchen Umbruchphasen lohnt es sich, informiert und gut vorbereitet zu sein.

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