Künstliche Intelligenz: Neue Kennzeichnungspflichten

Der 2. August 2026 ist ein wichtiger Stichtag für die europäische KI-Verordnung. Ab diesem Zeitpunkt gelten weitere Vorgaben für Unternehmen und Organisationen, die Künstliche Intelligenz beruflich einsetzen.

Besonders sichtbar werden die neuen Kennzeichnungspflichten. 

Betroffen sind unter anderem KI-Chatbots und sprachbasierte Voicebots, synthetisch erzeugte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte, Deepfakes, Emotionserkennungssysteme, Systeme zur biometrischen Kategorisierung und bestimmte Texte von öffentlichem Interesse,

Bei Chatbots und Voicebots müssen Nutzer künftig klar darauf hingewiesen werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Der Hinweis muss bereits zu Beginn der Kommunikation erfolgen und verständlich dargestellt werden.

Auch mit KI erzeugte oder bearbeitete Bilder, Tonaufnahmen und Videos müssen grundsätzlich als solche erkennbar sein. Bei Deepfakes ist eine eindeutige Kennzeichnung besonders wichtig, wenn Inhalte echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen.

Für Unternehmen bedeutet das: Webseiten, Apps, Telefonassistenten und Veröffentlichungsprozesse sollten überprüft und um klare Hinweise ergänzt werden. Auch interne Zuständigkeiten und Freigabeprozesse für KI-Inhalte gewinnen an Bedeutung.

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