Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Allgemeine De-minimis-Verordnung.. Die wichtigsten Änderungen sind:
-Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von 200 TEUR auf 300 TEUR, um der Inflation Rechnung zu tragen
-Keine Abweichung mehr für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs (bisher 100 TEUR)
-Einführung einer Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, De-minimis-Beihilfen ab 2026 in einem auf nationaler oder EU-Ebene eingerichteten zentralen Register zu erfassen, wodurch die Berichtspflichten für Unternehmen verringert werden