Höchstgrenze De-minimis-Beihilfen auf 300.000 Euro erhöht, Erleichterungen durch Register ab 2026

Zuschüsse, Bürgschaften, Darlehen – bis zu welcher Höhe sind Förderungen ohne Genehmigung der EU-Kommission erlaubt?

 

Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Allgemeine De-minimis-Verordnung.. Die wichtigsten Änderungen sind: 

-Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von 200 TEUR auf 300 TEUR, um der Inflation Rechnung zu tragen

-Keine Abweichung mehr für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs (bisher 100 TEUR)

-Einführung einer Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, De-minimis-Beihilfen ab 2026 in einem auf nationaler oder EU-Ebene eingerichteten zentralen Register zu erfassen, wodurch die Berichtspflichten für Unternehmen verringert werden

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