ährend der Staat mit nie dagewesenen Summen und Fördermaßnahmen existenzbedrohte Unternehmen unterstützt, trennt er dabei recht scharf nach betrieblicher und privater Sphäre. So wird die Existenz des Unternehmens gesichert, aber nicht die des Unternehmers. Dafür dient die Grundsicherung.
Bei der Grundsicherung wurden viele der für ihren unattraktiven Ruf verantwortlichen Regelungen im Zuge der Corona-Pandemie ausgesetzt. So wurde der Antrag wesentlich verkürzt. Für Selbstständige umfasst er sieben gut strukturierte Seiten. Dabei gilt für Selbstständige, dass sie ihr Unternehmen nicht abmelden müssen, keine Vermögensprüfung durchgeführt wird und Wohn- sowie Heizkosten in der tatsächlichen Höhe anerkannt werden. Diese Erleichterungen gelten vom 1. März 2020 bis zum 1. Juni 2020.
Die Grundsicherung ist damit für Unternehmer ein Mittel, um selbst eine Zeit ohne jegliche Einnahmen überstehen zu können,
wenn private Rücklagen fehlen.