Gründungsvollmacht

Eine Vollmacht zur Gründung einer GmbH (§2 II GmbHG) ist ungenügend, wenn sich die Bezeichung der unterzeichnenden Person nicht aus dem Beglaubigungsvermerk selbst ergibt.

Dies gilt, selbst wenn sich die Bezeichnung aus dem unterschriebenen Text vervollständigen lässt. (OLG Bremen Beschluss vom 14.12.2021 - 2 W 31/21)

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