Aus unternehmerischer Sicht unterscheiden sich die beiden Gründungswege kaum. Nur unter dem Aspekt der Sozialversicherung müssen sich Gründer auch rechtlich mit dem Thema Nebenerwerb beschäftigen. Wer in erster Linie Arbeitnehmer ist, für den funktioniert auch die Sozialversicherung nach den Regeln für Arbeitnehmer. Erst wenn die Selbstständigkeit eine Arbeitnehmertätigkeit zu überwiegen beginnt, bedeutet dies größere Freiheiten, aber auch größere Verantwortung für die Versicherten. Entscheidend für die Unterscheidung „Nebenerwerb“ und „Haupterwerb“ aus Sicht der Sozialversicherungen sind das aus der Selbstständigkeit erzielte Einkommen, die investierte Zeit und auch die Frage, ob Mitarbeiter beschäftigt werden. Um hier Unklarheiten zu vermeiden und den Zeitpunkt richtig zu ermitteln, an dem der Nebenerwerb zum Haupterwerb wird, empfiehlt es sich, auf die Sozialversicherungsträger zuzugehen. Auch im Nebenerwerb ist also eine gute Vorbereitung und Planung Voraussetzung für eine erfolgreiche Existenzgründung.