Jetzt gilt es zu prüfen, ob die damalige Prognose tatsächlich so eingetreten ist. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Abschluss des Verfahrens. Über die Online Plattform werden mögliche oder anteilige Rückzahlungen registriert, falls 2020 zu viel CoronaSoforthilfe ausbezahlt wurde. Etwaige Rückzahlungen sind bis zum 30. Juni 2023 möglich.
Was müssen Unternehmen jetzt tun? Unternehmen und Selbstständige berechnen zunächst ihren tatsächlichen Liquiditätseng pass für den dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Jahr 2020. Weitere Informationen inklusive einer FAQ Liste sowie eine Online Berechnungshilfe finden Sie im Internet unter: www.soforthilfecorona.bayern.
Zusätzlich ist für direkte Rückfragen eine Servicehotline eingerichtet (Tel. 089 57907066).
Fragen können auch per E Mail unter info@soforthilfecorona. bayern.de eingereicht werden.
Eine Rückmeldung bis zum 30. Juni 2023 ist in jedem Fall erforderlich, um das Rückmeldeverfahren abschließen zu können. Erfolgt dies nicht, drohen ggf. rechtliche Konsequenzen.