Erinnerungsschreiben Corona-Soforthilfe: Jetzt handeln!

LIQUIDITÄT. Unternehmen, die von März bis Mai 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, wurden Ende 2022 per Post und E-Mail angeschrieben und um Rückmeldung gebeten. Absender des Schreibens sind die Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen sowie der Landeshauptstadt München.

Unternehmen und Selbstständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihr Liquiditätsengpass in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten sein würde.

 

Jetzt gilt es zu prüfen, ob die damalige Prognose tatsächlich so eingetreten ist. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Abschluss des Verfahrens. Über die Online Plattform werden mögliche oder anteilige Rückzahlungen registriert, falls 2020 zu viel CoronaSoforthilfe ausbezahlt wurde. Etwaige Rückzahlungen sind bis zum 30. Juni 2023 möglich.

Was müssen Unternehmen jetzt tun? Unternehmen und Selbstständige berechnen zunächst ihren tatsächlichen Liquiditätseng pass für den dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Jahr 2020. Weitere Informationen inklusive einer FAQ Liste sowie eine Online Berechnungshilfe finden Sie im Internet unter: www.soforthilfecorona.bayern.
Zusätzlich ist für direkte Rückfragen eine Servicehotline eingerichtet (Tel. 089 57907066).
Fragen können auch per E Mail unter info@soforthilfecorona. bayern.de eingereicht werden.
Eine Rückmeldung bis zum 30. Juni 2023 ist in jedem Fall erforderlich, um das Rückmeldeverfahren abschließen zu können. Erfolgt dies nicht, drohen ggf. rechtliche Konsequenzen.

 

Starten Sie jetzt durch –
wir unterstützen Sie gerne!

Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH
im Gründerhaus in Karlstadt

Zum Helfenstein 6
97753 Karlstadt

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Icon Instagram Icon Facebook Icon Youtube Icon Twitter

Tel: 0 93 53 / 98 29-0
eMail: info@gruenderservicenetz.de