Die Grenze für geringfügige Beschäftigungen (sogenannte „Mini-Jobs“) ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn verknüpft, sie wird auf der Basis einer Beschäftigung von 10 Stunden pro Woche zum gesetzlichen Mindestlohn berechnet. Sollte die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 € pro Stunde verbindlich werden, wird sich damit auch die Minijob-Grenze erhöhen und ab 01.01.2026 voraussichtlich bei 603 € liegen (2025: 556 €).