Derartige Meldepflichten geraten im täglichen Geschäft gerne in Vergessenheit, insbesondere weil sich die Einführung dieser Mitteilungspflicht wegen der Einrichtung der erforderlichen IT-Systeme schon etwas hinzieht. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ggf. erforderliche Meldungen bereits abgegeben worden sind.
Die Meldung kann nur elektronisch über ELSTER oder eine Software mit ERiC-Schnittstelle vorgenommen werden. Dabei müssen folgende Angaben übermittelt werden:
- Art des Kassensystems
- Seriennummer
- Anschaffungs- oder Inbetriebsnahmedatum
- Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Zuordnung zu einer Betriebsstätte
Wer jetzt aktiv wird, erspart sich mögliche Sanktionen durch die Finanzverwaltung. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder Ihren Kassendienstleister.