Corona-Soforthilfe: Rückmeldeverfahren bis 31. Dezember 2023 verlängert

Empfängern von Corona-Soforthilfe wurde mehr Zeit für das Rückmeldeverfahren eingeräumt. Nun haben sie bis zum 31. Dezember 2023 (bislang: 30. Juni 2023) Zeit für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der erhaltenen Soforthilfe.

Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens wurde die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe verlängert.

Nun haben die prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) von Empfängern von Corona- Überbrückungshilfe und/oder November- bzw. Dezemberhilfe bis zum 31. August 2023 (bislang: 30. Juni 2023) Zeit für die Einreichung der Schlussabrechnung. Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch eine weitere Fristverlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Die Einreichung einer Schlussabrechnung ist zwingend erforderlich. Andernfalls muss die komplette Förderung zurückgezahlt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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