Beim Online-Handel brauchen Sie keine Telefonnummer anzugeben

Der Europäische Gerichtshof hat unter Az. C-649/17 entschieden dass, wenn Sie online verkaufen, Sie Ihren Kunden ein Kommunikationsmittel bereitstellen müssen über das diese mit Ihnen schnell Kontakt aufnehmen können.

Dies können beispielsweise Möglichkeiten per Chat, einem elektronischem Kontaktformular oder ein Rückrufsystem sein.
Wir empfehlen bei Fragen dazu sich bei Ihren Kammern (IHKs, Handwerkskammern oder das Institut der Freien Berufe) zu informieren.

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wir unterstützen Sie gerne!

Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH
im Gründerhaus in Karlstadt

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97753 Karlstadt

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