3. Nachhaltigkeits-Claims: Neue Regeln ab 27. September 2026

Am 27. September 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Mit dieser Neuregelung, die die Bundesregierung bereits im Februar dieses Jahres beschlossen hat, werden Vorgaben der EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Konkret soll durch strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen „Greenwashing“ bekämpft und Verbraucherinnen und Verbrauchern so eine bessere Orientierung bei Kaufentscheidungen ermöglicht werden.

Besonders im Fokus stehen künftig allgemeine Umweltaussagen wie beispielsweise „klimafreundlich“ oder „grün“, mit denen Unternehmen ihr nachhaltiges Image stärken wollen. Mit Inkrafttreten der Regelung dürfen solche unspezifischen Claims nur noch verwendet werden, wenn sie klar belegt und nachweisbar sind. Das gilt auch für Zukunftsaussagen wie „klimaneutral bis 2040“, die künftig konkrete und überprüfbare Maßnahmenpläne voraussetzen.

 

Auch Siegel auf dem Prüfstand

Darüber hinaus müssen Nachhaltigkeitssiegel auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen. Diese setzen unter anderem öffentlich zugängliche Kriterien sowie eine Prüfung und Zertifizierung durch eine unabhängige externe Stelle voraus. Bekannte Beispiele für etablierte Umweltzeichen sind das „EU Ecolabel“ und der deutsche „Blaue Engel“.

Starten Sie jetzt durch –
wir unterstützen Sie gerne!

Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH
im Gründerhaus in Karlstadt

Zum Helfenstein 6
97753 Karlstadt

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Tel: 0 93 53 / 98 29-0
eMail: info@gruenderservicenetz.de