Besonders im Fokus stehen künftig allgemeine Umweltaussagen wie beispielsweise „klimafreundlich“ oder „grün“, mit denen Unternehmen ihr nachhaltiges Image stärken wollen. Mit Inkrafttreten der Regelung dürfen solche unspezifischen Claims nur noch verwendet werden, wenn sie klar belegt und nachweisbar sind. Das gilt auch für Zukunftsaussagen wie „klimaneutral bis 2040“, die künftig konkrete und überprüfbare Maßnahmenpläne voraussetzen.
Auch Siegel auf dem Prüfstand
Darüber hinaus müssen Nachhaltigkeitssiegel auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen. Diese setzen unter anderem öffentlich zugängliche Kriterien sowie eine Prüfung und Zertifizierung durch eine unabhängige externe Stelle voraus. Bekannte Beispiele für etablierte Umweltzeichen sind das „EU Ecolabel“ und der deutsche „Blaue Engel“.

