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Vorsicht bei Anrufen zur Personalanwerbung
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Sie suchen neues Personal und haben gehört dass einige einen neuen Job suchen. Einfach bei der Person anrufen sollten Sie als Suchender nur einmal denn ein als Arbeitgeber betroffener Mitarbeiter brauchen Sie lediglich die einmalge reine Kontaktaufnahme zu dulden.
Hält sich der Anrufer nicht daran kann auf Unterlassung geklagt oder Schadenersatz gefordert werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.08.18, Az. 6 U 51/18).