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Auch Kleinunternehmer müssen Kassenbuch führen
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Auch Kleinunternehmer die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln müssen ein Kassenbuch führen wenn sie einen Großteil der Einnahmen in Bargeld erhalten .
In der Klage hatte eine Unternehmerin ihre Tageseinnahmen lediglich als Summenzahl notiert denen keine Einzelbelege beilgefügt waren.
Auch bei einer Überschussrechnung müssen Betriebseinnahmen und -ausgaben durch Belege nachgewisen werden so Finanzgericht Saarland Az: 1 K 1124/10.