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Vorsicht bei Werbeaussagen wie "Zehn Prozent auf alles!"
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Eine blickfangmäßige Anpreisung für sich genommen darf keine unwahren Angaben enthalten. Auch Begriffe wie "Werbeware" und "bereits reduzierte Ware" sind zu unbestimmt, da der Verbraucher oft nicht erkennen kann welche Produkte genau betroffen sind.
(Urteil LG München I, Az.: 33 0 13190/12)
Wir empfehlen allen sich für Fragen oder nähere Infos direkt an die Kammern (IHK oder Handwerkskammern), das Institut der Freien Berufe oder einen Rechtsanwalt zu wenden.