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Vorsicht, auch das Finanzamt interessiert sich für Einträge auf Websites
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Auch das Finanzamt interessiert sich ab und zu für Ihre Website, vor allem wenn Sie dort als Freier Beruf (ohne Gewerbesteueranmeldung und damit ohne Gewerbesteuerpflicht) angemeldet sind.
Bieten Sie auf Ihrer Website zu Ihren freiberuflichen Tätigkeiten Leistungen an, die gewerbesteuerpflichtig sind (z.B. Handel mit Waren) können Sie im schlechtesten Fall auch als Gewerbetreibender eingestuft werden.
Unser Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!