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Krankengeld für Selbstständige entfällt zum 1.1.2009
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Kein Krankengeld für gesetzlich Versicherte: Das sollten Sie jetzt tun!
Das passiert Ihnen hoffentlich nie: Sie haben auf der Fahrt zu einem Kunden einen schweren Autounfall. Mehrere Monate lang können Sie nicht arbeiten. Die Verletzungen allein wären schon schlimm genug. Aber dazu kommen finanzielle Belastungen:
Gebührenpflicht für PCs fraglich – legen Sie Widerspruch ein
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Erst kürzlich hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass PCs als so genannte Zweitgeräte von der GEZ-Gebühr befreit sind, wenn bereits ein Radio oder ein Fernseher für dasselbe Grundstück angemeldet ist (Verwaltungsgericht Braunschweig, 15.7.2008, Aktenzeichen: 4 A 149/07). In der Ausgabe September 2008 haben wir darüber berichtet und Tipps gegeben,wie Sie sich für die Zukunft von der Gebühr befreien lassen können.
Computer sind keine ausschließlichen Empfangsgeräte
Andere Gerichte gehen sogar noch weiter. So stellt jetzt das Verwaltungsgericht Münster die Gebührenpflicht für PCs generell in Frage. Nach Meinung der Richter genügt es nicht, dass ein PC-Nutzer mit dem Gerät theoretisch Radio hören oder fernsehen kann. Entsteht die Gebührenpflicht bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten allein schon durch den Besitz, sei das nachvollziehbar.
Denn diese Geräte seien ja tatsächlich ausschließlich für den Rundfunkempfang gedacht. Etwas anderes gelte aber für neuartige elektronische Geräte, die eine Vielzahl von Funktionen haben.
Inzwischen könnte u. a. auch mit Notebooks, UMTS-Handys, WLANHandys oder PDA- und MDA-Smartphones, Internet-fähigen Navigationssystemen, ja sogar mit Internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da solche aber in der Regel überwiegend zu vielen
anderen Zwecken dienten, weniger zum Empfang von Rundfunkprogrammen, könne der bloße Besitz dieser multifunktionalen Empfangsgeräte nicht automatisch eine Gebührenpflicht zur Folge habe.