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Auch Kleinunternehmer müssen Kassenbuch führen
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Auch Kleinunternehmer die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln müssen ein Kassenbuch führen wenn sie einen Großteil der Einnahmen in Bargeld erhalten .
In der Klage hatte eine Unternehmerin ihre Tageseinnahmen lediglich als Summenzahl notiert denen keine Einzelbelege beilgefügt waren.
Auch bei einer Überschussrechnung müssen Betriebseinnahmen und -ausgaben durch Belege nachgewisen werden so Finanzgericht Saarland Az: 1 K 1124/10.
Gerichtsurteil zu fadenscheinigen Branchenbucheinträgen
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Für Infos oder Fragen empfehlen wir sich direkt an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Gekaufte Ware die dann verbaut wird besonders gut prüfen
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Man unterscheidet offenbar in diesen Fällen rechtlich ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist.
Bei Fragen oder für weitere Infos empfehlen wir sich direkt an einen Rechtsanwalt, die Kammern (IHK oder Handwerkskammer) oder das Institut der Freien Berufe zu wenden.
Vorsicht bei Werbeaussagen wie "Zehn Prozent auf alles!"
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Eine blickfangmäßige Anpreisung für sich genommen darf keine unwahren Angaben enthalten. Auch Begriffe wie "Werbeware" und "bereits reduzierte Ware" sind zu unbestimmt, da der Verbraucher oft nicht erkennen kann welche Produkte genau betroffen sind.
(Urteil LG München I, Az.: 33 0 13190/12)
Wir empfehlen allen sich für Fragen oder nähere Infos direkt an die Kammern (IHK oder Handwerkskammern), das Institut der Freien Berufe oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
Bilanzierungserleichterung für Kleinstunternehmen schon ab nächstem Jahr
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Das Bundesministerium der Justiz plant die im Februar 2012 vom Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister verabschiedete Micro-Richtlinie schnellstmöglich in deutsches Recht umzusetzen. Ein entsprechender Referentenentwurf zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzierungsänderungsgesetz (MicroBilG) sieht vor, dass die geplanten Erleichterungen für Kleinstunternehmen bereits für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2012 gelten sollen.
Von den geplanten Erleichterungen sollen Kleinstunternehmen profitieren, die entweder aufgrund ihrer kaufmännischen Rechtsform bilanzierungspflichtig sind (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KG, OHG) oder freiwillig bilanzieren. Laut Gesetz werden dabei alle Kleinstunternehmen erfasst, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
- Jahresumsatz bis 700.000 Euro
- Bilanzsumme bis 350.000 Euro
- durchschnittlich zehn Mitarbeiter
Der Referentenentwurf sieht eine erhebliche Reduzierung des Datenumfangs vor, der bislang in den Jahresabschluss aufgenommen werden musste. Ferner soll der Abschluss künftig nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen. Vielmehr soll er dort nur noch hinterlegt und auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Details zur Micro-Richtlinie bzw. zum Referentenentwurf finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz.