Hinweis auf Änderungen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbsständige wurde über 2010 hinaus unbefristet verlängert, allerdings zu schlechteren Konditionen als zuvor.
Zum Einen sollen die Versicherungsbeiträge von unter 20 Euro nach und nach auf über 75 Euro erhöht werden. Zum Anderen können sich freiwillig versicherte Selbsständige in Zukunft nach einer zweifachen Inanspruchnahme der Leistung nicht mehr erneut versichern lassen.
Selbsständige, die bereits in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen, werden zu neuen Konditionen weiter versichert. Wer das nicht wünscht, kann bis zum 31.03.2011 das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Ab Januar 2011 ist die neue Fassung des SGB-III im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/index.html verfügbar.