Übernahme
Nachfolgemodelle prüfen
Auf welche Art das Unternehmen übergeht, hängt natürlich sowohl vom Altunternehmer wie auch vom Nachfolger ab. Die wichtigsten Modelle aus Sicht des Nachfolgers sind:Familiennachfolge
Bei der Familiennachfolge erfolgt die Übergabe des Unternehmens in der Regel im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder als Schenkung. Der Betrieb ist dem Existenzgründer in den meisten Fällen bekannt und er weiß, was auf ihn zukommt. Von Bedeutung könnten nicht geklärte Eigentumsverhältnisse oder Erbansprüche weiterer Familienangehöriger sein. Um negative Folgen zu vermeiden, sollte die Unternehmensnachfolge durch Testament, Erb- oder Übertragungsvertrag geregelt sein. Man unterscheidet zwischen Rente, Rate oder dauernder Last.
Kauf des Unternehmens
Der Kauf kann gegen eine Einmalzahlung oder gegen Rente, Rate oder dauernde Last erfolgen. Hier werden von Anfang an klare Eigentumsverhältnisse geschaffen, und der Käufer hat die freie Verfügungsgewalt. Fehlt dem Existenzgründer Kapital für eine Einmalzahlung, kann er den Kaufpreis auch gegen wiederkehrende Zahlungen vereinbaren. Dann übernimmt der Verkäufer die Finanzierung anstelle der Bank. Man unterscheidet zwischen Rente, Rate oder dauernder Last.
Pacht
Wie beim Kauf gegen wiederkehrende Zahlungen muss der Unternehmensnachfolger auch hier keinen Gesamtkaufpreis finanzieren. Das Unternehmen geht aber nicht in das Eigentum des Nachfolgers über.