| Welche Formalitäten muss ich einhalten? - Gewerbeanmeldung |
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Wer ein eigenes Unternehmen gründen und führen will, muss dies beim Gewerbeamt anmelden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur die Freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler), sofern sie nicht durch die gewählte Rechtsform (GmbH) als Gewerbetreibende anmeldepflichtig sind. Ausgenommen sind auch Land- und Forstwirte. Ungeachtet der grundsätzlich geltenden Gewerbefreiheit ist für bestimmte Gewerbe und Freie Berufe eine besondere Erlaubnis erforderlich. Sie muss vor Beginn der Tätigkeit eingeholt werden. Hier wird - aus Verbraucherschutzgründen - die persönliche Zuverlässigkeit geprüft und festgestellt, ob besondere qualifikatorische, finanzielle und bauliche Voraussetzungen vorliegen. Desgleichen prüfen die Behörden die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Dies betrifft den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten, den Umweltschutz, den Denkmalschutz etc. Mit der Gewerbeanmeldung wird zugleich die Anmeldung beim Finanzamt, bei der Berufsgenossenschaft und bei der Industrie- und Handelskammer bewirkt. Bei der IHK werden Sie kraft Gesetzes Mitglied, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Bei der Handwerkskammer oder der Landwirtschaftskammer werden Sie ebenso kraft Gesetzes Mitglied, wenn Sie eine Tätigkeit in einem Handwerk bzw. in der Landwirtschaft aufnehmen. Sogenannte freiberufliche Tätigkeiten, wie z.B. Künstler, gelten dagegen nicht als gewerblich und müssen nur beim Finanzamt angemeldet werden. Berufsbezogene Anforderungen, die unmittelbar mit der Anmeldung verbunden sind:
Die Meisterprüfung kann aber auch durch eine Ausnahmebewilligung (§8 Handwerksordnung) ersetzt werden. Bei einer GmbH genügt es, wenn ein Meister als Technischer Betriebsführer eingestellt wird. Ausnahme: Im so genannten „handwerksähnlichen "Gewerbe, die in der Anlage B der Handwerksordnung verzeichnet sind, kann ein Unternehmen auch ohne Meisterbrief geführt werden. Es muss allerdings auch in das Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden. |