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Einstellungszuschuss bis Ende des Jahres beantragen |
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Montag, 10. November 2008 um 21:00 Uhr |
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Die Bundesagentur für Arbeit streicht ihre Förderausgaben zusammen. Betroffen davon ist unter anderem der Einstellungszuschuss bei Neugründung (§ 225 Sozialgesetzbuch III ff.).
Der Zuschuss wird für maximal 2 neu eingestellte Mitarbeiter für bis zu 12 Monate gezahlt. Er beträgt bis zur Hälfte des Arbeitslohns und 20 % der Sozialversicherungskosten. Wollen Sie ihn noch in Anspruch nehmen, müssen Sie dafür bis Ende 2008 einen Antrag gestellt haben. Einen Anspruch auf den Einstellungszuschuss haben Sie allerdings nicht.
Diese Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein:
- Sie haben vor höchstens 2 Jahren neu gegründet.
- In Ihrem Unternehmen sind maximal 5 Mitarbeiter beschäftigt (ohne die Geförderten).
- Sie stellen Mitarbeiter unbefristet neu ein.
- Die Mitarbeiter haben zuvor mindestens 3 Monate lang Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten.
- Ohne den Zuschuss würden die Mitarbeiter aller Voraussicht nach keine oder keine dauerhafte Beschäftigung finden. Das trifft z. B. bei älteren Mitarbeitern oder Mitarbeitern ohne Ausbildung zu.
- Sie erhalten für die geförderten Mitarbeiter keine anderen Lohnkostenzuschüsse.
- Das gilt für maximal 2 Mitarbeiter, die Sie neu und unbefristet einstellen.
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