| Bei unseriösen Branchenbucheinträgen schnell handeln |
| Dienstag, 14. Februar 2012 um 14:19 Uhr |
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Nehmen Sie aus Unachtsamkeit ein unseriöses Branchenbuchangebot an, sollten Sie sofort handeln und das Angebot unverzüglich anfechten. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied Ende 2011 das ein Zeitraum von 14 Tagen zu lang für eine solche Anfechtung ist. Wir empfehlen allen Betroffenen sich an Ihre Interessensvertretungen (IHK, Handwerkskammer oder Institut der Freien Berufe) oder einen Rechtsanwalt zu wenden. |