| Umsatzsteuersatz im Imbissbereich hängt vom Tischangebot ab |
| Donnerstag, 15. September 2011 um 15:41 Uhr |
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Servieren Sie Ihren Imbissgästen Speisen und Getränke an Tischen oder sonstigen Sitzgelegenheiten ist der Umsatzsteuersatz 19 Prozent. Werden die Speisen jedoch an Theken, Stehtischen oder ähnlichem angeboten gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Dies stellte der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen fest. Nährere Infos erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater. |