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Internetfähige PC im Home-Office kosten keine GEZ Gebühr
Donnerstag, 15. September 2011 um 15:37 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat jetzt in mehreren Urteilen bestätigt, dass betrieblich genutzte internetfähige PCs nicht GEZ gebührenpflichtig sind, wenn auf dem gleichen Grundstück bereits für privat genutzte Empfangsgeräte gezahlt wird.
Bitte wenden Sie sich bei näheren Fragen an Ihren Steuerberater.