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Reisekosten für einen Sprachkurs im Ausland können Werbungskosten sein
Donnerstag, 04. August 2011 um 09:19 Uhr
Kosten für einen Fremdsprachenkurs können als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ein konkreter Zusammenhang mit einer Berufstätigkeit nachgewiesen wird. Die Reisekosten für einen solchen Kurs im Ausland sind in der Regel nur anteilig als Werbungskosten anerkannt, da bei einem Sprachkurs im Ausland auch stets von einer privaten Mitveranlassung auszugehen ist.
Für nähere Fragen und Infos wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.