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Vorsicht bei jeglichen Altersanspielungen in Stellenausschreibungen auch in der Selbstdarstellung
Donnerstag, 17. Februar 2011 um 10:26 Uhr

Bei einem erneuten Fall zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg (Az.: 5 Sa 14/10) erstmals, dass bei den Stellenausschreibungen jegliche Anspielung auf das Alter auch in der Selbstdarstellung diskriminierend wirken. Wenn Sie sich z. B. als ein „junges Team" bezeichnen, kann sich ein älterer Bewerber durch diese Äußerung ausgeschlossen fühlen. Vermeiden Sie also in Zukunft jegliche Anspielungen auf das Alter und andere diskriminierende Äußerungen in Ihrer Stellenausschreibung, nicht nur bei der gesuchten Person, sondern auch in der Beschreibung des Arbeitsplatzes.