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Altersvorsorge für den bei Ihnen im Unternehmen angestellten Lebenspartner erhöhen und dabei Steuern sparen |
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Donnerstag, 03. Februar 2011 um 13:06 Uhr |
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Ist Ihr Lebenspartner bei Ihnen als 400-€-Kraft beschäftigt, so können Sie für ihn in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Vereinbaren Sie dabei mit ihm eine Arbeitszeitverlängerung und zahlen Sie anstatt der Lohnerhöhung (da ansonsten Überschreitung der 400-€-Grenze) in die Altersvorsorge ein. Somit sorgen Sie als Arbeitgeber für die Altersvorsorge Ihres Partners und können die Zahlungen als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Diese Regelung gilt nicht nur für den Lebenspartner sondern für all Ihre 400-€-Kräfte, ist aber besonders für angestellte Lebenspartner interessant. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater.
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