| Neues zum Gründungszuschuss |
| Mittwoch, 22. Dezember 2010 um 14:00 Uhr |
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Laut dem aktuellen Urteil (Az.: B 11 AL 12/10 R) des Bundessozialgerichts darf der Gründungszuschuss aufgrund der Nebeneinkünfte während der Arbeitslosigkeit nicht gemindert werden. Zumindest dann nicht, wenn die Nebentätigkeit vor der Existenzgründung beendet wurde. |