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Neues BFH Urteil: Sie dürfen auf Reisen berufliches und privates vermischen
Donnerstag, 01. April 2010 um 12:42 Uhr
Laut Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH) dürfen Sie ab sofort Geschäftsreisen mit privaten Vergnügen verbinden, ohne dass Sie den Betriebsausgabenabzug für den geschäftlichen Teil der Reise verlieren. In dem Urteil entschieden die Richter, dass die Hin- und Rückreise im Verhältnis geschäftlich zu privaten Ausgaben anerkannt werden.
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