| Freiwillige Arbeitslosenversicherung erlischt wenn keine Beiträge bezahlt werden |
| Donnerstag, 04. März 2010 um 13:19 Uhr |
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Wenn Sie sich als Selbstständiger bei der Agentur für Arbeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert haben und Sie 3 Monate keinen Beitrag bezahlen erlischt ihr Versicherungsschutz (Urteil des Landessozialgerichtes Nord-rhein-Westfalen. Nach einschlägiger Vorschrift (§ 28 a SGB III Abs. 2) endet der Versicherungsschutz automatisch wenn Sie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld erhalten, die Selbstständigkeit aufgeben oder mit der Beitragszahlung länger als 3 Monate im Rückstand sind. Diesen letzten Punkt hat das LSG Nordrhein-Westfalen kürzlich bestätigt und klargestellt. Auch ohne Mahnung endet das Versicherungsverhältnis in diesem Fall automatisch und der Versicherungsschutz ist verloren. |