| E-Mail-Werbung: Nie ohne Zustimmung und Rückbestätigung |
| Mittwoch, 21. Oktober 2009 um 13:53 Uhr |
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Internetnutzer müssen es künftig nicht hinnehmen, wenn Ihnen unaufgefordert Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung zugesandt werden. Nach dem Urteil des OLG Hamm (14.05.2009, Az. I-4 U 192/08) liegt die Beweislast, dass ein (End-)Kunde E-Mail-Werbung von Selbständigen bekommen möchte, auschließlich beim Versender. Daher sollten Existenzgründer und Unternehmer z.B. E-Mail-Newsletter nicht nur auf einfache Anforderung über die Website hin versenden.  Sondern Sie sollten erst eine E-Mail versenden, in welcher der Anforderer Ihres Newsletters die Anforderung noch einmal ausdrücklich bestätigt.   |