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Drohende Insolvenz bei ihren Kunden
Mittwoch, 21. Oktober 2009 um 13:30 Uhr

Bei Selbstständigen und Dienstleistern wächst derzeit die Sorge, dass die Kunden nicht mehr zahlungsfähig sind.  Wenn sich erste Verdachtsmomente ergeben (z.B. ausbleibende Zahlungen), sollten kurze Zahlungsziele gestzt werden. Bei größeren Aufträgen sollten Teilabrechnungen vereinbart werden. Sollte ihr Kunde bereits Insolvenz angemeldet hat, sollten alle weiteren Aufwendungen für ihn vermieden werden.. Ist dies nicht möglich, können Sie bis zur Eröffnung des Insovenzverfahrens bei Weiterarbeit mit Ihrem Kunden über Zahlungsform oder Sicherheiten verhandeln. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter ihr alleiniger Ansprechpartner. Und: Mit der Insolvenzeröffnung sind alle ihre (Dienstleistungs-)Aufträge erloschen. Sind Sie trotzdem weiter für den Kunden täig, müssen Sie mit dem Insolvenzverwalter neue Verträge machen ("Massegeschäft"). Dann haftet dieser persönlich für das Geschäft, insbesondere dafür, dass der Auftraggeber aus der Insolvenzmasse bezahlt werden kann.   Â